Liebe Patientinnen und Patienten,
wie Sie sicherlich wissen, werden die Aufnahmekapazitäten für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten durch die Bedarfsplanung im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung begrenzt.
Die entsprechenden Rahmenbedingungen werden unter anderem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt, der unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit steht.
Für unsere Praxis bedeutet dies konkret, dass wir nur eine begrenzte Anzahl gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten behandeln dürfen.
Die ohnehin angespannte Versorgungssituation für gesetzlich Versicherte wird durch die im „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ des Bundesgesundheitsministeriums geplanten harschen Einschnitte in die Finanzierung der psychotherapeutischen Praxen zusätzlich verschärft.
Schon jetzt kommt es in vielen psychotherapeutischen Praxen zu Wartezeiten von mehreren Monaten bis hin zu Jahren. Ein Zustand der sich durch die geplanten Einschnitte noch deutlich verschlechtern wird.
Neben den beschränkten Behandlungskapazitäten führt die geplante Budgetierung dazu, dass Behandlungen nicht mehr durch die gesetzlichen Krankenversicherungen vergütet werden, wenn das Budget aufgebraucht ist, was zu einer weiteren Reduktion der psychotherapeutischen Behandlungsstunden führen wird.
Aus diesen Gründen können wir leider keine verlässliche Aussage darüber treffen, ob und wann wir Ihnen einen Therapieplatz in unserer Praxis anbieten können.
Unsere Therapeutinnen und Therapeuten berücksichtigen dies auch in der psychotherapeutischen Sprechstunde und können daher auch keine verbindlichen Angaben machen.
Aufgrund dieser Entwicklung sehen wir uns gezwungen, unsere bisherige Wartelistenregelung anzupassen. Dieser Schritt ist aus unserer Sicht nun notwendig, da wir nicht mehr sicherstellen können, unseren Patientinnen und Patienten innerhalb eines ethisch vertretbaren Zeitrahmens einen Therapieplatz anbieten zu können.
Sollte es uns nicht möglich sein, Ihnen innerhalb von einem Jahr einen Therapieplatz anzubieten, werden wir Sie von unserer Warteliste nehmen. Sollten Sie weiterhin Behandlungsbedarf haben, müssten Sie sich dann erneut bei uns in der Sprechstunde vorstellen.
Angesichts der derzeit äußerst schwierigen Versorgungslage empfehlen wir Ihnen dringend, sich zusätzlich auch bei anderen psychotherapeutischen Praxen auf die Warteliste setzen zu lassen.
Adressen weiterer Therapeutinnen und Therapeuten finden Sie unter:
https://ptk-hessen.de/fur-patienten-und-ratsuchende/psychotherapeutensuche/
oder
https://www.arztsuchehessen.de/
Es tut uns sehr leid, dass wir Ihnen zu diesem Thema keine positive Nachricht übermitteln können. Die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Versorgung und deren Finanzierung werden auf gesetzlicher und politischer Ebene festgelegt und können von einzelnen Praxen leider nicht verändert oder beeinflusst werden.
Informationen zu den politischen Hintergründen erhalten Sie unter anderem bei Ihrer persönlichen Bundestagsabgeordneten oder Ihrem persönlichen Bundestagsabgeordneten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Team Becker & Lachmann


