Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
wir freuen uns, dass Sie sich für eine Behandlung in unserer Praxis interessieren! Vorab möchten wir Sie aber über unsere Kostenstruktur für Privatpatienten unterrichten.
Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2000. Sie regelt die Honorare der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland bei Privatbehandlung.
Während die Vergütung der Behandlung bei gesetzlich Krankenversicherten kontinuierlich an die erhöhte Kostenstruktur angepasst wurde, haben sich die Honorare der privaten Krankenversicherung seit nun mehr als 20 Jahren nicht mehr geändert.
Die Kurzzeittherapie wird ab sofort mit den mit den Krankenkassen und der Beihilfe neu vereinbarten Ziffern mit 2,3fachem Satz abgerechnet; hier ist eine Zuzahlung in der Regel nicht notwendig. Da die neuen Ziffern nur bei einer Kurzzeittherapie abrechenbar sind, liquidieren wir bei Langzeittherapien (ab der 25. Stunde) nach wie vor auf Grundlage der alten Ziffern immer den 3,5fachen Satz. Viele Krankenkassen erstatten diesen Satz vollständig, jedoch gibt es auch einige Krankenkassen und Beihilfestellen, die nur den 2,3fachen Satz erstatten. Es kann also sein, dass Sie einen kleinen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Dies gilt auch für die Erstgespräche.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenkasse mit einer Begründung des erhöhten Steigerungssatzes. Wir können aber eine volle Übernahme der Kosten durch Ihre Versicherung nicht garantieren.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie von einer Behandlung in unserer Praxis abzusehen.
Bereits mit Behandlungsbeginn schließen Sie konkludent mit unserer Praxis einen Dienstvertrag (gem. §611ff.BGB) ab, in dem Sie sich verpflichten, den vereinbarten 3,5-fachen Steigerungssatz unabhängig von der Erstattung durch Ihre PKV zu übernehmen.



